USA heben Zoll für Computerteile auf

24.01.1986

NEW YORK (CW) - Die von den USA angekündigte Zollbefreiung für Computerteile ist jetzt in Kraft getreten. Bislang waren diese Waren mit einem Zollsatz von 4,3 Prozent belegt worden. Ausgenommen von dieser neuen Vorschrift sind nur Kathodenstrahlröhren, für die weiterhin 4,1 Prozent Zoll erhoben wird. Die Regelung gilt im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel für alle wichtigen Handelspartner der USA. Vorteile erhofft sich vor allem die Europäische Gemeinschaft (EG), die auch weiterhin Einfuhrzölle auf Computer und elektronische Bauteile erhebt. In Brüssel spekuliert man auf ein zunehmendes Interesse von Investoren, um die Vorteile des Exports in die USA zu nutzen.