Ausnahmeregelung für Finanz- und E-Commerce-Software

USA heben Exportbeschränkung für Kryptografie teilweise auf

16.05.1997

Damit gibt die US-Administration ihre bisherige restriktive Haltung teilweise auf. Bislang mußten Unternehmen nämlich einen Public Key bei den US-Behörden deponieren, wenn sie entsprechende Produkte exportieren wollten.

Offizieller Lesart zufolge sollte dies die Strafverfolgung von terroristischen und kriminellen Aktivitäten erleichtern. Branchenkenner äußerten allerdings in der Vergangenheit wiederholt den Verdacht, mit den öffentlichen Schlüsseln wollten sich die US-Geheimdienste eine Hintertür zur Industriespionage offenhalten.

Von der US-Computerindustrie wurde die Entscheidung als ein erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Clinton-Administration betonte allerdings, daß die Lockerung nur für E-Commerce- und Bankensoftware gelte. Alle anderen Codierungsprogramme dürfen nach wie vor nur nach Abgabe eines Public Key oder Vorlage eines Konzepts zur Wiedergewinnung eines Schlüssels (Key Recovery) exportiert werden.

Amerikanische Unternehmen sind allerdings zuversichtlich, daß die restlichen Restriktionen in den nächsten Monaten ebenfalls aufgehoben werden. Bleibt abzuwarten, ob sich die hiesige Bundesregierung der liberaleren Gangart der Amerikaner anschließt oder an den Vorschlägen von Bundesinnenminister Manfred Kanther festhält, die Verschlüsselung in Deutschland gesetzlich einzuschränken und staatlicher Kontrolle zu unterstellen.