Web

USA: Grundsatzurteil zu Softwarelizenzen

08.05.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In den USA wurde am vergangenen Freitag in letzter Instanz ein interessantes Urteil mit weit reichender Wirkung für Softwareanbieter gesprochen: Der Supreme Court, das höchste Gericht der Vereinigten Staaten, entschied mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Richterstimmen, dass der mit eingeschweißter ("shrink-wrapped") Standardsoftware gelieferte Lizenzvertrag auch dann gilt, wenn der Käufer diesen gar nicht gelesen hat.

In dem Verfahren hatte ein Bauunternehmen aus Minnesota gegen den Hersteller und das für die Installation einer nachweislich fehlerhaften kaufmännischen Software zuständige Systemhaus geklagt, durch die der Baufirma bei einer Ausschreibung ein Schaden von knapp zwei Millionen Dollar entstanden war. Die der Software beiliegende Lizenz hatte solche Ansprüche kategorisch ausgeschlossen.