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US-Urteil: Kopieren von DVDs ist strafbar

18.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das US-Bezirksgericht in New York hat einer Klage der amerikanischen Filmindustrie stattgegeben, wonach das Kopieren und der Online-Vertrieb von kopierten DVDs (Digital Versatile Disks) als Verletzung des Urheberrechts gilt. Die Motion Picture Association of America hatte unter anderem Eric Corley, den Betreiber der Website "2600.com", beschuldigt, über das Internet ein Programm namens "DeCSS" anzubieten, das den Kopierschutz von DVDs knackt (CW Infonet berichtete). Richter Lewis Kaplan berief sich in dem Urteil auf das Digital Millennium Copyright Gesetz aus dem Jahr 1998, welches die Entschlüsselung von Kopiercodes verbietet. Corleys Anwälte hatten unterdessen die Aktivitäten ihres Mandanten mit dem in der amerikanischen Verfassung verankerten Recht auf Meinungsfreiheit zu rechtfertigen versucht. Richter Kaplan bezeichnete diese Darstellung jedoch als

haltlos. Der Code könne für politische oder künstlerische Aussagen benutzt werden, aber ihn zur Verletzung des Urheberrechts zu verwenden, sei einfach illegal.