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US-Strafverfolger können DNS-Datenbank nutzen

13.10.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach Berichten der US-Tageszeitung "USA Today" stellt das Federal Bureau of Investigation (FBI) heute eine riesige Datenbank online, in der die genetischen Fingerabdrücke überführter Krimineller aus allen 50 US-Bundesstaaten gespeichert sind. Auf bis zu eine Million Datensätze soll die DNS-Datenbank anwachsen, wenn es nach dem FBI geht. "Jeder Staat kann nun DNS-Proben von Tatorten hochladen und mit der Datenbank abgleichen – von Küste zu Küste", erläuterte FBI-Sprecherin Dawn Herkenham, Leiterin der forensischen Abteilung. Die US-Gesetze erlauben seit 1994, daß die Erbinformationen von rechtskräftig verurteilten Personen in Datenbanken aufbewahrt werden. Der Zugriff ist ausschließlich für Ermittlungsbehörden zulässig, und nur auf Gerichtsbeschluß dürfen die molekularbiologischen Erkenntnisse in juristischen Verfahren als Beweismittel herangezogen werden. Bürgerrechtler halten die neue Datenbank dennoch für bedenklich, weil sie Menschen allein aufgrund vergangener Straftaten zur bevorzugten Zielscheibe der Ermittlungsbehörden mache.