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US-Richterin lehnt Berufung im Fall Microsoft ab

14.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly hat den Antrag von zwei Interessengruppen abgelehnt, eine Berufung gegen die außergerichtliche Einigung im Kartellverfahren gegen Microsoft zuzulassen. Den Antragstellern stünde es aber frei, ein eigenes Antitrust-Verfahren anzustrengen. Die Industrieverbände Computer & Communications Industry Association (CCIA) und Software and Information Industry Association (SIIA) halten den von Kollar-Kotelly im November 2002 genehmigten Vergleich für unzureichend und fordern härtere Sanktionen. Sie stützen sich dabei auf den sogenannten Tunney Act. Das US-Gesetz verlangt, dass jegliche außergerichtliche Einigung in einem Kartellverfahren darauf überprüft werden muss, ob sie im öffentlichen Interesse liegt.

Ähnliche Schritte haben die US-Verbraucherschutzvereinigung Consumers for Computing Choice (CCC) und die Open Platform Working Group, ein Zusammenschluss von Softwareentwicklern, unternommen. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Bereits im Dezember 2002 hatten die US-Bundesstaaten Massachusetts und West Virginia gegen die außergerichtliche Einigung Berufung eingelegt. (wh)