Keine Einschränkung bei der Verschlüsselung

US-Regierung verwirft Kryptogesetz

10.10.1997

Konfliktstoff war ein Beschluß des US-Repräsentantenhauses, der verlangte, daß entweder Verschlüsselungsprodukte mit einer "Hintertür" auszustatten seien oder die verwendeten Schlüssel bei einer Behörde hinterlegt werden müßten. Auf diese Weise sollte es Ermittlungsbehörden auf richterlichen Beschluß möglich sein, verschlüsselte Datenübertragungen zu decodieren. Dieses Vorhaben löste einen Sturm der Entrüstung in der amerikanischen Öffentlichkeit aus. Ende September gab es zu diesem Thema eine Abstimmung im Repräsentantenhaus. Dabei ging es darum, ob nach dem 31. Januar 2000 in den USA vertriebene Kryptografiesoftware per Gesetz mit Entschlüsselungsmöglichkeiten auszustatten ist, so daß die codierten Daten während der Übertragung gelesen werden können. Die Delegierten stimmten gegen diesen Vorschlag.

Neben der Unsicherheit für die Nutzer von Internet-Technik, ob der Staat nicht auch ohne richterliche Anordnung den Datenverkehr zwischen Firmen oder Privatpersonen ausspioniert, sprechen auch wirtschaftliche Erwägungen gegen eine derartige Kontrolle. So hält etwa die Information Systems Security Association (ISSA) eine solche Entschlüsselung für zu kostspielig und aufwendig für Firmen, die ihren Kunden Sicherheit für ihre Privatsphäre sowie Geschäftsgeheimnisse bieten müssen.

Nach der Abstimmung segnete das Commerce Committee die Gesetzesinitiative "Security and Freedom through Encryption" (Safe) ab, die zuvor bereits von einem Komitee verabschiedet worden war, das für internationale Beziehungen zuständig ist. Diese Vorlage hat zum Inhalt, daß keine Schlüssel bei der Regierung deponiert werden müssen. Das dürfte insbesondere den Export von Krypto-Produkten begünstigen.