Richter Jackson wehrt sich gegen Vorwürfe

US-Regierung und Microsoft streiten über Tempo im Berufungsverfahren

20.10.2000
MÜNCHEN (CW) - Gemeinsam mit den 19 Bundesstaaten, die als Mitankläger auftreten, hat das US-Justizministerium gefordert, die Vorbereitung des Berufungsverfahrens im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft bis zum Jahresende 2000 abzuschließen. Der Softwareriese hingegen will Zeit gewinnen.

Der offene Schlagabtausch zwischen US-Regierung und Microsoft geht weiter. Der Softwaregigant beantragte beim Berufungsgericht, die zweieinhalbmonatige Frist für die schriftliche Eingabe der Berufung auf fünf Monate auszudehnen. Die Rechtsexperten des Unternehmens begründeten die Forderung mit der Komplexität und Bedeutung des Falles - schließlich sei Microsoft in seiner Existenz bedroht. Sie verlangten außerdem, die übliche Begrenzung der Schriftsätze von 14000 auf 56000 Wörter anzuheben.

Die Kläger indes werfen Microsoft eine Verzögerungstaktik vor und streben die Beendigung der Voruntersuchungen noch in diesem Jahr an. Außerdem halten sie eine Länge der schriftlichen Ausführungen von höchstens 24000 Wörtern für angemessen. Die Entscheidung über den Zeitplan könnte noch in der zweiten Oktoberhälfte fallen, hieß es in Washington.

Richter Thomas Jackson, der Microsoft im Juni zur Spaltung des Konzerns verurteilt hatte, verteidigte sich unterdessen gegen den Vorwurf eines richterlichen Fehlverhaltens nach seinem Urteilsspruch. Er habe niemals die juristischen Gesichtspunkte des Falles außerhalb des Gerichtssaales kommentiert. Es sei jedoch möglich, dass man einen Weg finden werde, ihn des Verfahrens zu entheben, wie dies bereits bei Bezirksrichter Stanley Sporkin gelungen sei, äußerte Jackson gegenüber der "Financial Times".