Microsoft ist dafür - Sun dagegen

US-Lizenzrecht erhitzt die Gemüter

21.12.2001
MÜNCHEN (CW) - Im Streit um das geplante US-amerikanische Softwarelizenzgesetz Ucita haben sich die Fronten verhärtet. Zu den Befürwortern der herstellerfreundlichen Neuregelung zählt auch Microsoft. Auf der Gegenseite stehen Sun Microsystems und etliche Großanwender. Sie befürchten negative Auswirkungen für Kunden und die Softwareindustrie.

Eigentlich soll der Uniform Computer Information Transaction Act (Ucita) den Handel mit "Computerinformationen", sprich Software, vereinheitlichen. Doch schon seit mehr als zwei Jahren streiten sich Befürworter und Gegner über den Gesetzesentwurf, der als Rahmenwerk für Lizenzverträge dienen soll. Die Kritiker monieren insbesondere die vorgesehene "elektronische Selbsthilfe" (self-help provision). Sie würde Hersteller dazu berechtigen, im Fall einer vermuteten Vertragsverletzung Softwarelizenzen online zu widerrufen und bei Kunden installierte Software per Fernzugriff (remote shut-off) zu sperren.

In einem kürzlich von der Juristenorganisation American Bar Association (ABA) veranstalteten Hearing prallten die gegensätzlichen Meinungen erneut aufeinander. Lynn Johnson, Rechtsexperte beim US-Flugzeughersteller Boeing, warnte vor einem Missbrauch des Sperrungsmechanismus. "Maßnahmen zur elektronischen Selbsthilfe sind unzuverlässig und dafür bekannt, dass sie fehlschlagen und missbraucht werden können." Die Gefahr eines Hacker-Angriffs steige mit der Nutzung solcher Techniken.

Die Ucita-Gegner, darunter Sun Microsystems, kritisieren auch, dass der Gesetzesentwurf die Anbieter nicht dazu verpflichtet, Fehler offen zu legen. Die Praxis in den Unternehmen habe bewiesen, dass der öffentliche Einblick in fehlerhaften Programmcode die Sicherheit der Sofware verbessere, argumentiert etwa Fred von Lohmann von der Electronic Freedom Foundation. Ein Beispiel sei die breite Nutzung des Open-Source-Web-Servers "Apache". Die Befürworter halten dem entgegen, die Offenlegung könne etwa Terroristen auf potenzielle Schwachstellen aufmerksam machen.

Der Widerstand gegen den Ucita-Entwurf ist in den letzten Monaten gewachsen. Während sich noch vor zwei Jahren Generalstaatsanwälte aus 26 US-Bundesstaaten gegen das Gesetz aussprachen, liegt die Zahl heute bei 32. Auf der Gegenseite versuchen Befürworter, darunter Microsoft und AOL, weiterhin, die Justizbehörden für die Neuregelung zu gewinnen.

Im deutschen Recht gibt es keine dem Ucita entsprechende Regelung. Vereinbarungen wie die elektronische Selbsthilfe können zwar etwa im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) verankert werden. Die hiesige Rechtsprechung ist diesbezüglich aber deutlich strenger als in den USA, erklärt Stefan Krätschmer von der Münchner Anwaltskanzlei Schweinoch Tacke Roas. Wenn der Vertragspartner durch die AGB "unangemessen benachteiligt" würde, ist die entsprechende Klausel unwirksam. Eine darin formulierte Softwaresperrung per Fernzugriff hätte hierzulande wahrscheinlich wenig Chancen, sei jedoch stets im Einzelfall zu überprüfen. (wh)