Weitere 128-Bit-Exportgenehmigungen erteilt

US-Kryptografie-Regelungen sollen gelockert werden

04.07.1997

Die Ausfuhr von Software mit Verschlüsselungsverfahren etwa für den elektronischen Zahlungsverkehr ist in den USA auf die 40- beziehungsweise 56-Bit-Technik beschränkt. Sonderregelungen für 128 Bit im Secure Sockets Layer gibt es nur in Ausnahmefällen, wobei der Code zur Entschlüsselung bei den Behörden hinterlegt werden muß. Nun hat ein für internationale Beziehungen zuständiges Komitee des US-Repräsentantenhauses einer Gesetzesvorlage zugestimmt, wonach die Exportregularien für Encryption deutlich vereinfacht werden sollen.

Die Gesetzesinitiative, die im Juli in der nächsten Instanz beraten wird, läuft unter der Bezeichnung "Security and Freedom through Encryption Act" (Safe). Mit ihr will man unter anderem erreichen, daß nicht mehr wie bisher ein Entschlüsselungs-Code bei der Regierung deponiert werden muß. Begrüßt wurde der Vorschlag vor allem von der Business Software Alliance (BSA), die in dem jetzt geltenden Recht eine internationale Wettbewerbsverzerrung zu Lasten amerikanischer Softwarehersteller sieht.

Andererseits ist die von der BSA kritisierte Rechtspraxis ohnehin von zahlreichen Sonderregelungen geprägt, jüngste Beispiele dafür sind Microsoft und Netscape. So hat Microsoft vom US-Handelsministerium jetzt die Genehmigung erhalten, 128-Bit-Code in die mit dem Internet zusammenhängenden Exportprodukte zu integrieren. Betroffen sind der "Internet Explorer", die Finanzsoftware "Money" sowie der "Internet Information Server". Netscape darf nun die Produkte "Communicator" und "Suitespot" mit 128-Bit-Code international vermarkten.