Berufungsgericht soll erstinstanzliches Urteil bestätigen

US-Justizministerium und AOL wollen weiter Teilung von Microsoft

19.01.2001
MÜNCHEN (CW) - Die ersten mündlichen Verhandlungen vor dem Berufungsgericht sind für den 26. und 27. Februar angesetzt. Doch die Parteien im Kartellrechtsstreit des US-Justizministeriums und von 19 Bundesstaaten gegen Microsoft wetzen schon die Messer.

Sowohl das Justizministerium als auch America Online Inc. (AOL) sowie drei Industrievereinigungen haben an das Berufungsgericht appelliert, das erstinstanzliche Urteil von Richter Thomas Jackson aufrechtzuerhalten und Microsoft in zwei Teile zu zerschlagen.

Das Justizministerium, neben 19 US-Bundesstaaten auf der Klägerseite, argumentierte in seinem Ersuchen, die Gates-Company habe gegen amerikanische Gesetze verstoßen. Bei Microsoft handele es sich um einen "klassischen Fall der Schaffung von Monopolen". Entgegen dem Sherman-Antitrust-Gesetz habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Position bei PC-Betriebssystemen benutzt, um sich auch in anderen Industriesegmenten eine dominierende Stellung zu erobern. Wegen dieses Delikts sowie weil Microsoft nach Jacksons Einschätzung mit "räuberischen" Methoden Konkurrenzunternehmen geschadet habe, hatte der Richter am 7. Juni 2000 in seinem Urteil die Zerschlagung des Softwarekonzerns in zwei Teile gefordert. Microsoft hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Bestreben des Justizministeriums, den Berufungsrechtsstreit vor dem obersten US-Gericht, dem Supreme Court, zu verhandeln, war von diesem abgelehnt worden.

Auch AOL, das nicht zu den Verfahrensbeteiligten gehört, hat in einem Brief an das Appellationsgericht gefordert, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten. Die so genannte Amici-curiae-Eingabe wurde von drei gewichtigen Industrievereinigungen unterstützt: der Computer & Communications Industry Association, der Software & Information Industry Association sowie der Initiative "Project to Promote Competition & Innovation in the Digital Age", auch Procomp genannt. Procomp wird von Unternehmen wie Oracle und Sun Microsystems, zwei alten Microsoft-Gegnern, unterstützt. Zu den Rechtsberatern von Procomp zählt auch der ehemalige Strafverfolger im Clinton-Lewinsky-Verfahren Kenneth Starr.