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US-Justizministerium ist gegen Netzneutralität

07.09.2007
Das US-Jusitzministerium Department of Justice (DOJ) vertritt die Auffassung, dass es Internet-Dienstleistern gestattet sein sollte, Geld für besonders priorisierten Web-Traffic zu verlangen.

Das DOJ erklärte gegenüber der Fernmeldeaufsicht Federal Communications Commission (FCC), die gerade Praktiken bei schnellen Internet-Zugängen untersucht, es sei gegen die "Netzneutralität", das Prinzip, dass alle Internet-Seiten für jeden Nutzer in gleicher Weise zugänglich sein sollten.

Verschiedene Telcos und Kabelfirmen wie AT&T, Verizon Communications und Comcast, hatten laut "Wall Street Journal" im Vorfeld die Option eingefordert, von bestimmten Nutzern Geld dafür zu verlangen, dass diese bestimmte Web-Inhalte schneller laden können als andere.

Eine Netzneutralität per Regulierung könnte aus Sicht des Justizministeriums die weitere Entwicklung des Internet behindern und Dienstleister davon abhalten, ihre Netze zu verbessern oder zu erweitern. Eine erzwungene Netzneutralität könnte zudem "die gesamte Last der Implementierung teurer Netzerweiterungen und -verbesserungen allein den Verbrauchern aufbürden", schreibt das DOJ in seiner Stellungnahme.

Verschiedene Service-Levels anzubieten sei üblich, effizient und könnte die Verbraucher zufrieden stellen, befindet das Ministerium, und zieht dazu den Vergleich zum U.S. Postal Service heran, der schließlich auch Pakete zu unterschiedlichen Preisen von Bulk Mail bis Übernachtzustellung ausliefere.

"Ob sich vergleichbare Typen differenzierter Produkte auch im Internet-Bereich entwickeln, sollten die Kräfte des Markts bestimmen und nicht regulatorische Eingriffe", schreibt das Justizministerium in seiner Eingabe.

Vor gut zwei Monaten hatte dagegen Deborah Platt Majoras, Vorsitzende der Federal Trade Commission (FTC), an die US-Gesetzgeber appelliert, eine Regulierung der Netzneutralität zu verfügen.

Befürworter einer solchen Regulierung befürchten außerdem, Telcos und Kabelfirmen könnten ansonsten bestimmten Web-Seiten und -Services benachteiligen. Das Justizministerium will trotz seiner Gegenhaltung in jedem Fall auch weiterhin den Breitband-Internet-Markt im Kartellauge behalten und sicherstellen, dass ein gesunder Wettbewerb existiert. (tc)