Nach dem "Punktsieg von Microsoft und HP in Sachen Urheberrecht

US-Juristen: Apple soll Klage zurückziehen

04.08.1989

SAN FRANZISKO (IDG) - Auf nur zehn Punkte beschränkte ein US-Bundesgericht die Möglichkeiten von Apple, gegen Microsoft und Hewlett-Packard (HP) im Prozeß um Urheberrechte an visuellen Benutzeroberflächen vorzugehen. US-Rechtsexperten raten Apple deshalb, das Verfahren einzustellen und sich außergerichtlich mit Microsoft und HP zu einigen.

In insgesamt 189 Punkten hatte Apple im letzten Jahr Microsoft und HP die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. Nach Apple-Auffassung hatte Microsoft in der Windows-Version 2.03 und HP in New Wave zu viele Elemente der Macintosh-Benutzeroberfläche übernommen. In seinem offiziellen Urteil der Vorverhandlung stellte US-Bezirksrichter William Schwarzer jetzt klar, daß ein Lizenzabkommen mit Apple aus dem Jahr 1985 Microsoft und HP in den meisten Fällen das Recht gab, die Mac-Elemente zu benutzen (siehe CW Nr. 31, Seite 1). Zu den restlichen zehn Punkten zählen überlappende Windows und Elemente der Ausgestaltung der Icons. Nach diesem ersten definitiven Richterspruch zur Sache könnte Apple jetzt offiziell Klage vor einem Geschworenengericht einreichen.

US-Rechtsexperten sehen jedoch schwarz für Apple. Zum einen hätten Microsoft und HP in der Vorverhandlung einen beachtlichen Teilerfolg errungen. Zum anderen steht die Rechtsauffassung der beiden Unternehmen im Raum, die überlappenden Windows gehörten in die Public Domain. Die Microsoft- und HP-Anwälte wiesen hier auf die ersten Window-User-Interfaces von Xerox hin und erklärten, daß Apple keinen Anspruch auf Urheberschaft beanspruchen könnte.

Auch wenn die Apple-Anwälte es bisher noch ablehnen, raten ihnen Rechtsexperten, sich mit Microsoft und HP außergerichtlich zu einigen.