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US-Innenministerium muss vorerst seine Computer nicht vom Internet nehmen

24.10.2005

Genau solch einen Test hatten Sicherheitsexperten auch für das Innenministerium abgehalten. Sie platzierten dazu einen Lieferwagen auf dem Parkplatz der Behörde und peilten im Innern zwei Stunden lang WLANs an, die vom Ministerium betrieben werden. In der ganzen Zeit wurden die Testhacker kein einziges Mal überprüft.

Die Bush-Administration hatte die Gerichtsentscheidung von Richter Lamberth in einem Eilgesuch hinterfragt. Sie argumentierte, das Ministerium wäre erheblich in seiner Funktionalität eingeschränkt, sollte sich das Appellationsgericht der Entscheidung Lamberths anschließen. Betroffen wären unter anderem die Auftragsvergaben, Beschaffungsmaßnahmen, die Personalrekrutierung sowie allgemein der Zugang zu öffentlich verfügbaren Datenbanken. Insgesamt wären, sollte Richter Lamberths Verdikt rechtskräftig werden, über 6.000 Computer überall in den Vereinigten Staaten betroffen. Hinzukäme eine nicht genau bezifferbare Zahl von Systemen, die zumindest indirekt Zugang zu den Treuhandkonteninformationen hätten. Dieser Sicht hat sich das Berufungsgericht offenbar angeschlossen.

Der jetzigen juristischen Auseinandersetzung liegt eine Sammelklage zugrunde, die bereits vor zehn Jahren in die Wege geleitet wurde. In diesem anderen Verfahren haben indianische Bürger die US-Regierung verklagt. Diese habe die Ureinwohner bezüglich der Zahlung von Lizenzgebühren für die Gewinnung von Öl, Gas und Holz in den Reservaten der Indianer seit 1887 betrogen.

Ein wesentlicher Punkt in diesem Verfahren ist die Frage, ob die US-Regierung die treuhändlerische Verwaltung solcher Besitzstandsdaten korrekt vorgenommen hat und ob sie dabei auch IT-technische Sicherheitsprobleme einwandfrei bewältigt hat. (jm)