US-Handelsministerium lockert PC-Export

04.08.1989

WASHINGTON (IDG) - PC-Exporteure und ihre Kunden können aufatmen: Das amerikanische Handelsministerium hat die Exportbeschränkungen für AT-äquivalente Rechner mit einer Rechnerleistung unter 550 Megabit pro Sekunde aufgehoben. Auch die entsprechenden Peripheriegeräte fallen unter die neue Regelung.

Damit wird die Ausfuhr von PCs mit 80386-Prozessoren erleichtert, und auch Minicomputer und ältere Mainframes fallen nicht mehr unter die strikten Exportbestimmungen. In die Liste des Handelsministeriums aufgenommen wurden die PS/2-Rechner des Typs Model 30 sowie Apples Macintosh-Systeme PE und SE, die mit dem Motorola-Chip 6800 arbeiten. Von den neuen Exportbestimmungen ausdrücklich ausgenommen sind dagegen Supercomputer und Systeme, deren Leistungsfähigkeit über der der VAX 6250 von Digital Equipment liegt. Fraglich bleibt auch, ob Hochgeschwindigkeits-PCs und Workstations mit dem neuen 486-Prozessor arbeiten, unter das neue Gesetz fallen.

Zunächst wird die Exportregelung ohnehin nur für die sechzehn Cocom-Miglieder, darunter die Deutschland, England, Italien, Japan und Frankreich gelten. Die Schweiz und Finnland sind ebenfalls in die Liste des US-Handelsministeriums aufgenommen worden. In einem zweiten Schritt sollen dann die Ausfuhrbestimmungen auch für die Ostblockstaaten gelockert werden. Exporteuren und Anwendern wird die neue Regelung auf jeden Fall Papierkrieg und Wartezeiten ersparen.