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US-Häftlinge dürfen weiter im Internet publizieren lassen

17.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der US-Bezirksrichter Earl Carroll hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen ein Gesetz aus dem US-Bundesstaat Arizona verfügt. Die Rechtsprechung des Südstaats sollte Gefängnisinsassen daran hindern, ihren Fall im Internet zu veröffentlichen. Nach dem Gesetz würden sich Gefangene strafbar machen, wenn sie im WWW über ihre Rechtsangelegenheit berichteten. Sie mußten nach dem Gesetz mit einer weiteren strafrechtlichen Aburteilung rechnen.

Menschenrechtsgruppen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) und andere Bürgerrechtsbewegungen hatten das Vorgehen des Bundesstaats als Widerspruch zur amerikanischen Verfassung eingestuft. Der erste Verfassungszusatz (First Amendment) sichere allen US-Bürgern ein freies Rederecht zu. Dieses sei durch das in Arizona implementierte Gesetz für Gefängnisinsassen nicht mehr gewährleistet. Eleanor Eisenberg, Executive Director der ACLU-Organisation von Arizona, sagte, "der Versuch der Judikative von Arizona, Inhalte im Internet zu zensieren, ist ein erschreckender Schritt der Regierung, das Recht auf freie Rede zu unterdrücken."

Dieser Sicht schloss sich auch Richter Carroll an. Er meinte, die Rechte des ersten Verfassungszusatzes für Gefangenenrechtsorganisationen und ihre Klientel zu schützen "sei im zwingenden öffentlichen Interesse". Die Behörden hatten argumentiert, dass durch die Falldarstellung Gefangener im Internet Risiken für die öffentliche Sicherheit gegeben seien. Carroll konterte, die Vollzugsbehörden hätten genügend Möglichkeiten, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Hierzu gehöre auch, dass Gefängnisinsassen keinen direkten Zugang zum Internet besitzen. Auch werde die Kommunikation von Gefangenen mit Menschen außerhalb der Gefängnisse kontrolliert.

In der Tat stellen Gefangene nicht selbst Informationen ins Netz. Dies geschieht über Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU. (jm)