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US-Gesetz soll Tauschbörsen verbieten

24.06.2004

Mehrere US-Senatoren machen sich für ein Gesetz stark, das Experten zufolge das Aus für P2P-Tauschbörsen (Peer to Peer) im Internet bedeutet. Demnach soll auch das Bereitstellen von Techniken und Systemen unter Strafe gestellt werden, durch die Urheberrechte verletzt werden können.

Der republikanische Senator Orrin Hatch, Vorsitzender des Justizausschusses, verglich Tauschbörsenbetreiber mit einer Figur aus dem Film "Chitty Chitty Bang Bang", die Kinder zum Mitgehen überredet, indem sie kostenlose Süßigkeiten anbietet. Die P2P-Dienste bewegten Anwender zum Verletzen von Urheberrechten mit der Aussicht auf kostenlose Musik. Der Gesetzentwurf, der unter Umständen neben Geld- auch Haftstrafen vorsieht, wird von republikanischen und demokratischen Senatoren unterstützt und wie zu erwarten von Vertretern der Multimedia-Industrie begrüßt.

Experten zufolge lässt sich das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch auch auf andere Bereiche übertragen. So hat zum Beispiel ein Gericht in Los Angeles in einem Prozess gegen die Tauschbörsen Grokster und Morpheus festgestellt, dass sich die Betreiber dieser Dienste grundsätzlich nicht von Herstellern unterscheiden, die Videorekorder oder Fotokopierer produzieren. Diese Geräte seien nämlich ebenfalls dazu geeignet, um urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren. Auch Betreiber von Websites, die Tauschbörsensoftware zum Download anbieten, würden gegen das Gesetz verstoßen, sagte Jessica Litman, Urheberrechtsspezialistin an der Wayne State University.

Laut Mike Godwin, Anwalt der Bürgerrechtsbewegung Public Knowlede, verbietet der Entwurf durch seine allgemeine Formulierung de facto den Verkauf von Geräten wie MP3-Playern, da sich mit Hilfe der Abspielgeräte auch illegal heruntergeladene Dateien abspielen und transportieren lassen. Dafür könne dann der Hersteller, der den Player zur Verfügung stellt, in die Verantwortung genommen werden.

Die verantwortlichen Politiker bezeichnen den Gesetzentwurf dagegen als "sorgsam ausgearbeitet und alle Seiten berücksichtigend". Er solle Künstlern die Möglichkeit bieten, gegen Organisationen vorzugehen, die es ermöglichen, ihre Rechte zu verletzen. (lex)