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US-Gericht weist Microsoft-Klage gegen Lindows ab

19.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Washingtoner Bezirksgericht hat eine Klage von Microsoft gegen Lindows.com abgewiesen. Damit darf das Startup-Unternehmen seinen Namen vorerst behalten. Bereits im Dezember 2001 waren die Redmonder vor Gericht gezogen, weil sie durch "Lindows" Namensrechte für das eigene Betriebssystem "Windows" verletzt sahen. Der Bezirksrichter John C. Coughenour ging in der Vorverhandlung, die am vergangenen Freitag stattfand, zudem noch einen Schritt über die Klageabweisung hinaus. Demnach ist die Gültigkeit des Begriffs "Windows" als Markenzeichen in Frage zu stellen, da er bereits vor der Veröffentlichung der ersten Windows-Version im Zusammenhang mit grafischen Benutzerführungen verwendet worden sei. Das Verfahren geht nun mit weiteren Anhörungen und neuen Beweisaufnahmen weiter.

Das vom ehemaligen MP3.com-Chef Michael Robertson gegründete Unternehmen Lindows.com entwickelt ein Linux-basierendes Betriebssystem, auf dem Linux- und Windows-Anwendungen gleichermaßen laufen sollen. Auf die Klage der Gates-Company war Robertson nach eigener Aussage vorbereitet: "Wer gegen Microsoft antritt, muss auf alles gefasst sein." Das Lindows-Betriebssystem befindet sich noch in der Entwicklung. Interessenten können sich auf der Website des Herstellers registrieren und eine Betaversion beziehen. In die nächste Entwicklungsstufe werde die Unterstützung für Flash-Animationen und Support für Microsoft-Office-Dokumente integriert, so Robertson. (lex)