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US-Gericht weist Kazaas Gegenklage gegen Unterhaltungsindustrie ab

07.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Versuch des Kazaa-Betreibers Sharman Networks, mehrere Plattenfirmen und Filmstudios wegen unzulässiger Monopolisierung auf Schadensersatz zu verklagen, ist geplatzt. Ein US-Gericht wies die Klage Ende vergangener Woche ab. Selbst wenn die Anschuldigungen gerechtfertigt seien, so Distriktrichter Stephen Wilson, habe Sharman Networks keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Unternehmen biete schließlich File-Sharing-Software und nicht Online-Unterhaltung an, hieß es.

Die Unterhaltungskonzerne hatten Ende vergangenen Jahres eine Unterlassungsklage gegen Sharman Networks angestrengt. Ihrer Ansicht nach verstößt der Kazaa-Betreiber gegen Urheberrechte, indem er den Tausch Copyright-geschützer Inhalte ermöglicht. Ende Januar startete das Unternehmen einen Gegenangriff und verklagte die Konzerne BMG, EMI, Sony, Universal, Warner, Metro Goldwin Mayer, Columbia Pictures, Disney Enterprises und Paramount Pictures wegen wettbewerbswidrigem Verhalten (Computerwoche online berichtete). Sharman Networks hatte argumentiert, die Unterhaltungskonzerne würden ihr Monopol missbrauchen, indem sie den Tausch von Liedern und Filmen über das P2P-Netz unterbinden wollen. (mb)