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US-Gericht: Programmieren ist freie Meinungsäußerung

05.04.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Berufungsgericht hat gestern entschieden, dass der Rechtsprofessor Peter Junger Lehrmaterialien, die unter anderem Informationen über starke Kryptografie enthalten, auch Studierenden im Ausland zur Verfügung stellen darf. Junger hatte vier Jahre lang gegen den Geheimdienst NSA (National Security Agency) prozessiert, der ihm die Weitergabe der sensiblen Informationen untersagen wollte. Aus Sicht der Richter handelt es sich bei dem umstrittenen Programmcode um Äußerungen, die unter den Schutz des ersten Verfassungszusatzes fallen. Dieses "First Amendment" sichert das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Bürgerrechtler von der American Civil Liberties Union (ACLU) äußerten sich begeistert über die Entscheidung. "Ein großer Tag für Programmierer", meint Rechtsdirektor Raymond Vasvari. "Nun kann Professor Junger das Krypto-Kapitel seines Buchs auch online

veröffentlichen."