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US-Gericht: Online- und Offline-Journalisten haben die gleichen Rechte

13.12.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Online-Journalisten in den USA genießen die gleichen Rechte wie ihre Kollegen aus den Bereichen Print, Radio und Fernsehen, wenn es um den Schutz der Pressefreiheit gegenüber Verleumdungsklagen geht. Das entschied der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New York am gestrigen Dienstag. Konkret ging es um folgenden Fall: Die Citigroup-Tochter National Bank of Mexico, auch als Banamex bekannt, hatte die mexikanische Web-Publikation Narconews wegen Verleumdung verklagt. Die auf Nachrichten rund um das Thema Drogen spezialisierte Website hatte darüber berichtet, dass der einstige Präsident von Banamex, Roberto Hernández Ramírez, in den lateinamerikanischen Drogenhandel verwickelt sei. Dagegen wehrte sich der Finanzdienstleister.

Nachdem die Klage von den Gerichten in Mexiko abgelehnt worden war, versuchte die Bank ihr Glück in New York. Paula Omanski, Richterin am New York Supreme Court, wies die Klage jedoch ebenfalls zurück: "Da sich die Prinzipien des Diffamierungsrechts auch auf das Internet übertragen lassen, bestimmt dieses Gericht, dass Narconews, seine Website und seine Online-Redakteure ebenfalls unter den Schutz des Gesetzes auf freie Meinungsäußerung (First Amendmend) fallen, wenn eine Zeitung oder ein Journalist wegen Verleumdung verklagt wird." In diesem Fall habe es sich um ein Thema von öffentlicher Bedeutung gehandelt. Ein Schuldspruch wegen Verleumdung sei nur dann möglich, wenn die Aktionen der Beklagten als "bösartig" einzustufen seien.

Den besonderen Schutz der Print-, TV- und Radiomedien gegen Verleumdungsklagen wurde 1964 in dem Fall "New York Times" versus Sullivan vom U.S. Supreme Court festgelegt. Darin waren die Online-Medien und -Journalisten jedoch noch nicht erwähnt. Der vorliegende Beschluss im Fall National Bank of Mexico versus Narconews war nach Meinung vieler Beobachter lange überfällig. (ka)