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US-Gericht: Bertelsmann muss 209 Millionen Euro an frühere Manager zahlen

02.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Jetzt ist es amtlich: Der zuständige US-Richter James W. Brown hat am vergangenen Freitag das Jury-Urteil im Schadensersatzprozess zweier früherer Bertelsmann-Manager gegen den Medienkonzern weitgehend bestätigt. Demnach sollen die beiden Kläger Jan Henric Büttner und Andreas von Blottnitz von dem Gütersloher Unternehmen eine Entschädigung von jeweils 104,655 Millionen Euro für einen entgangenen Gewinn beim Verkauf der AOL-Beteiligung im Jahr 2000 erhalten (Computerwoche.de berichtete).

Obwohl Richter Brown damit das Urteil der Geschworenen um 32 Millionen Dollar minderte und jegliche Ansprüche gegen Ex-Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff zurückwies, will das Unternehmen das Urteil nicht kampflos akzeptieren. In den kommenden Wochen werde Bertelsmann bei Gericht beantragen, entweder das Urteil zu seinen Gunsten abzuändern oder einen neuen Prozess anzuordnen, teilte der Medienriese mit. Falls der Richter diese Anträge ablehnt, werde man prüfen, in die Berufung zu gehen. Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch erklärte in diesem Zusammenhang, das erstinstanzliche Urteil entspreche weder der Faktenlage noch dem in diesem Fall angewandten deutschem Recht. Bertelsmann behalte es sich daher vor, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen.

Die Ex-Bertelsmänner Büttner und von Blottnitz beschuldigen den Medienkonzern, er habe ihnen 1994 für ihr Engagement beim Aufbau von AOL Europe als Entlohnung eine Minderheitsbeteiligung an dem Online-Dienst vertraglich zugesichert. Diese Vereinbarung sei aber beim Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung an AOL Time Warner für 6,75 Milliarden Dollar im Jahr 2000 nicht eingehalten worden. (mb)