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Pranger 2.0

US-Bürger erhalten Strafregisterauskunft im Web

22.12.2008
Von pte pte
In den USA werden staatlich betriebene Online-Datenbanken, in denen sich jeder Einblick in das polizeiliche Strafregister seiner Mitmenschen verschaffen kann, zunehmend gefragter.

Wie das US-Nachrichtenportal "Newsvine" berichtet, stehen derartige Datenbanken mittlerweile bereits in über 20 US-Bundesstaaten zur Verfügung. Dass die Recherchemöglichkeiten, die sich dadurch eröffnen, von den Bürgern der USA auch mit großem Interesse genutzt werden, beweisen die aktuellen Zugriffszahlen. So sind alleine im US-Bundesstaat Florida im vergangenen Monat über 38.750 Abfragen in der staatlichen Personen-Datenbank verzeichnet worden. Während besorgte Bürger und Personalchefs die zentralen Datensammlungen aufgrund ihrer einfachen und schnellen Zugänglichkeit loben, kommt heftige Kritik vor allem von Seiten der Datenschützer, die den staatlichen Betreibern der Internet-Register eine "eklatante Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen" vorwerfen.

"Solche öffentlichen Internet-Datenbanken sind eine Art elektronischer Pranger, an den die Menschen gestellt werden", erklärt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Österreichischen Grünen, im Gespräch mit pressetext. Ähnliche Register seien neben den USA auch bereits in Großbritannien getestet worden. "Ich halte von solchen Modellen überhaupt nichts. Das Anprangern alleine bringt niemandem etwas", betont Steinhauser. Auch der in Zusammenhang mit derartigen Datensammlungen oft zitierte präventive Charakter sei als Rechtfertigungsgrund bisher keinesfalls zu bestätigen. "Die öffentliche Verfügbarkeit von Strafregisterdaten ist besonders problematisch. Sie führt in vielen Fällen dazu, dass die auf diese Weise Ausgeforschten stigmatisiert und von der Gesellschaft ausgeschlossen werden", erläutert Steinhauser.

Im Rahmen der Diskussion dürfe man aber nicht außer Acht lassen, dass es sehr große politische und rechtliche Unterschiede zwischen den USA und Europa gibt. "In Österreich wäre eine derartige staatlich geführte Internet-Datenbank mit Strafregistereinträgen derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich", stellt Steinahuser klar. Auch in Bezug auf den entsprechenden Auskunftsanspruch seien die Möglichkeiten hierzulande wesentlich eingeschränkter als in den USA. "Eine Strafregisterauskunft ist für österreichische Bürger gegenwärtig vollkommen unmöglich. Die Rechte hierfür liegen alleine bei den zuständigen Behörden und bei dem Betroffenen selbst", schildert Steinhauser. Nur wenn derjenige, über den die Auskunft erfolgen soll, dieses Recht ausdrücklich einer anderen Person zuspreche, wäre auch Dritten eine Einsicht möglich.

Welche dramatischen Konsequenzen die für die Allgemeinheit zugänglichen Internet-Strafregister haben können, hat ein Fall in Kalifornien gegen Ende des vergangenen Jahres gezeigt. Damals wurde ein Sexualstraftäter von einem Mitbürger ermordet, nachdem dieser in einer öffentlich zugänglichen Online-Sexualstraftäter-Datenbank Name und Wohnort des verurteilten Vergewaltigers herausgefunden hatte. Der mutmaßliche Täter war dabei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich bei dem 67-jährigen Opfer um einen Kinderschänder handele. Nach begangener Tat gestand der Mordverdächtige einer LA-Times-Reporterin, er habe nur seinen Sohn schützen wollen, der schon einmal sexuell belästigt worden sei. (pte)