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US-Börsenaufsicht belangt Ebay-Benutzer

21.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Zum erstenmal in ihrer Geschichte haben die USA illegale Aktiengeschäfte im Internet strafrechtlich verfolgt. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) belangte drei Männer, die auf der Auktions-Seite Ebay Aktien zur Versteigerung angeboten hatten. Der Aktienhandel ist bei Ebay wie auch auf anderen nicht finanzspezifischen Websites verboten, da er den Anforderungen der Börsenaufsicht nicht entspricht. Eine SEC-Sprecherin kommentierte: "Die Börsengesetze sollen gewährleisten, daß die Investoren verläßliche, akkurate Informationen über ein Wertpapier bekommen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Diese Gesetze gelten auch im Cyberspace." Die drei Angeklagten haben ihre Aktienangebote inzwischen aus dem Internet entfernt, Ebay wurde nicht verklagt.