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US-Berufungsgericht stoppt "broadcast flag"

06.05.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat eine umstrittene Auflage der Fernmeldeaufsicht FCC (Federal Communications Commission) für nichtig erklärt. Die FCC hatte vor zwei Jahren entschieden, dass Hersteller von Geräten für Videomitschnitte (u.a. DVD- und digitale Videorekorder, auch in PCs) ab Juli dieses Jahres ein so genanntes "broadcast flag" unterstützen müssten. Dabei handelt es sich um eine spezielle Markierung von digitalen Fernsehprogrammen, die eine spätere Weiterverbreitung verhindern sollte.

Gegen diese Technik hatte der Bibliotheksverband American Library Association geklagt mit der Begründung, die FCC habe mit dieser Regulierung ihre Kompetenzen überschritten. Der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit gab der Klage nun statt.

Die Filmindustrie hatte das broadcast flag gefordert, damit Verbraucher nicht Filme im Fernsehen mitschneiden und anschließend über Tauschbörsen könnten. Verbraucherschützer gingen dagegen auf die Barrikaden. Aus ihrer Sicht hätte die neue Technik Geräte unangemessen verteuert und zudem die legale Nutzung der Aufnahmetechnik verhindert. (tc)