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US-Berufungsgericht bestätigt Vergleich mit Microsoft

01.07.2004

In den juristischen Auseinandersetzungen um wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken kann Microsoft einen weiteren Erfolg verbuchen. Ein Berufungsgericht bestätigte den zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium geschlossenen Vergleich vom November 2001. Damit war der seit Mai 1998 laufende Kartellprozess gegen den Softwaremulti vorläufig beendet worden.

Neben dem US-Bundesstaat Massachusetts hatten sich die Industrieverbände Computer and Communications Industry Association (CCIA) und Software and Information Industry Association (SIIA) gegen den Vergleich zur Wehr gesetzt Sie bezeichneten die gegen Microsoft verhängten Maßnahmen als zu lax und damit untauglich, dessen wettbewerbsschädliches Verhalten zu ändern. An der Monopolmacht des Herstellers habe sich seither kaum etwas geändert.

Der Einigung zufolge erhalten PC-Anbieter und Benutzer beispielsweise mehr Freiheiten bei der Installation von Microsoft-Konkurrenzprodukten. Das bezieht sich insbesondere auf den Browser "Internet Explorer", aber auch auf Medienabspielsoftware wie den "Media Player". Gleichzeitig wurden dem Konzern Geschäftspraktiken untersagt, die andere Hersteller dabei behindern, konkurrierende Softwareprodukte zu entwickeln und zu vermarkten. Die Kritiker hatten einen härteren Maßnahmenkatalog vorgelegt. Darin forderten sie etwa, dass Microsoft eine Windows-Version ohne damit gekoppelte Anwendungen auf den Markt bringt und Drittanbietern den Quellcode des Internet Explorer zugänglich macht.

Das US-Berufungsgericht für den District of Columbia wies die Forderungen zurück. Die in dem Vergleich festgeschriebenen Maßnahmen seien ausreichend, steht in der Urteilsbegründung. Die Antragssteller hätten nicht nachweisen können, dass zusätzliche Sanktionen gegen Microsoft notwendig seien. (wh)