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Abgabe auf virtuelle Transaktionen

US-Behörde erwägt World-of-Warcraft-Steuer

16.01.2009
Von pte pte
Nach Ansicht der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) lastet auf Transaktionen in virtuellen Welten wie World of Warcraft oder Second Life eine Steuerschuld. Diese will das Amt nun eintreiben, wie das Branchenportal neowin.net berichtet.

Das IRS stützt sich auf einen Steuerbericht an den US-Kongress aus dem Vorjahr, wonach bei jeglichem ökonomischen Einkommen eine Steuerschuld anfalle. Offenbar spekulieren die USA im Fall der Spielewelten mit enormen zusätzlichen Einnahmen. So sollen die Erlöse von internetbasierenden Systemen wie World of Warcraft oder Second Life durch den Handel virtueller Güter etwa an das Bruttosozialprodukt Russlands heranreichen. Auf die User derartiger Portale würden dadurch jedoch erhebliche Mehrkosten zukommen.

World of Warcraft: IRS fordert reale Steuern für virtuelle Dienstleistungen.
World of Warcraft: IRS fordert reale Steuern für virtuelle Dienstleistungen.
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Während der Handel mit virtuellen Gütern auch hierzulande deutlich zunimmt, hat bisher erst die führende Internetnation China einen Vorstoß gewagt, Steuerpläne für derartige Geschäfte zu entwickeln. "Die Problematik mit der Besteuerung virtueller Güter hat zwei Seiten. Zum einen zielen einschlägige gesetzliche Bestimmungen auf die Besteuerung von Gegenständen ab", erklärt Stefan Steinhofer, Sprecher des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht, im Gespräch mit pressetext. Obwohl dahingehend bisher kein klarer rechtlicher Rahmen festgelegt sei, dürften virtuelle Güter in dieser Hinsicht wohl kaum als reale Gegenstände zu bewerten sein. Problematisch ist darüber hinaus, einen realen Wert beziehungsweise einen Umrechnungskurs für Internet-Währungen festzulegen, mit denen in Online-Welten gehandelt wird.

"Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit einer Dienstleistungsbesteuerung wie etwa der Programmierung von virtuellen Gütern", fährt der Experte fort. Zwar seien auch im Fall einer Steuer auf Dienstleistungen mit Bezug zum virtuellen Handel sowohl nationale Gesetzesanpassungen als auch die Erarbeitung internationaler Abkommen erforderlich. "Die Mehrkosten hätten dann jedoch definitiv jene zu tragen, die die Dienstleistungen erbringen", meint Steinhofer gegenüber pressetext. In weiterer Folge sei es mehr als wahrscheinlich, dass die anfallende Mehrleistung vonseiten der Anbieter etwa in Form von Pauschalgebühren an die Nutzer der Online-Portale weitergegeben werden. (pte)