Teure 0137-Rufnummer

Urteile wegen Betrugs per Handy rechtskräftig

27.03.2014
Das Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen drei Betrüger wegen hunderttausendfachen Abzockversuchs per Handy ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe am Donnerstag die Revision der drei Angeklagten verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.
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Im vergangenen März hatte das Gericht in Osnabrück zwei Männer wegen sogenannter Ping-Anrufe zu 15 Monaten auf Bewährung und eine Komplizin zur Zahlung einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Das Trio soll mindestens 785.000 Mobiltelefone nur so kurz angewählt haben, dass die Angerufenen nicht abnehmen konnten. Riefen diese zurück, so wurden sie unbemerkt auf eine teure 0137er-Nummer umgeleitet. Dabei wurden mindestens 660.000 Telefonate mit 0,98 Euro berechnet, so dass ein Gesamtschaden von mindestens 645.000 Euro entstanden sein soll. Weil die Bundesnetzagentur früh Verdacht geschöpft hatte, gingen die Täter leer aus. Die Kammer wertete das Vorgehen des Trios als vollendeten Betrug. (dpa/mb)