Zweitmarkt

Urteil zum Online-Ticketverkauf - Schalke geht in Berufung

05.05.2009
Der Fußball-Bundesligist FC Schalke 04 und die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollen gemeinsam gegen ein Urteil zum Verkauf von Fußball-Eintrittskarten auf dem Ticket-Zweitmarkt vorgehen.

Das sagte Schalkes Geschäftsführer Peter Peter der Deutschen Presse-Agentur dpa auf Anfrage. "Wir gehen auf jeden Fall in die Berufung und wollen gemeinsam mit der DFL eine grundsätzliche Regelung erwirken. Letztlich betrifft es alle Fußball- Vereine", betonte Ligaverbands-Vizepräsident Peters am Montag. Es sei möglicherweise ein "Musterprozess für die gesamte Bundesliga. Setzt sich die Auffassung von Seatwave durch, hätte das Auswirkungen auf alle Clubs. Dem Schwarzmarkthandel könnte so Tür und Tor geöffnet werden. Das ist nicht im Interesse der Fußballfans", sagte Peters.

Der nach eigenen Angaben "größte Online Ticketmarktplatz" für Fans, die Internet-Plattform Seatwave, hat am 26. März 2009 vor dem Essener Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den FC Schalke 04 erwirkt. Damit wird den "Königsblauen" untersagt, Eintrittskarten mit der Begründung zu sperren, dass diese über ein Portal wie seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Zudem darf Schalke nicht mehr behaupten, dass die nicht über den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworbenen Karten ihre Gültigkeit verlieren, und darf Tickets nicht mehr mit entsprechenden Aufdrucken versehen wie: "Die Karte verliert bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre Gültigkeit."

Das Landgericht Essen folgte mit dem Urteil der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets auf Internet-Plattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de). Der Bundesgerichtshof hatte darauf hingewiesen, dass ein Käufer auch dann ein gültiges Ticket erwerbe, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Clubs ein Veräußerungsverbot enthalten. Dies gelte selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der Vermerk finde, es verliere bei einem Weiterverkauf seine Gültigkeit. "Die Entscheidung setzt einen weiteren Meilenstein für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine", teilten die Seatwave-Anwälte Philipp Plog und Mona Bandehzadeh aus Hamburg mit.

Die Internet-Plattform verkauft selbst keine Karten, sondern bietet Käufern und Verkäufern von Tickets nach eigenen Angaben einen "sicheren und transparenten Marktplatz". Über 700.000 Tickets für nationale und internationale Live-Events wie Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen und Comedy-Highlights seien permanent verfügbar. Seatwave wurde 2006 in London gegründet und ist auf den Märkten in Großbritannien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien tätig. (dpa/tc)