OLG Düsseldorf

Urteil über Internetportal der privaten Fernsehsender vertagt

20.06.2012
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat seine Entscheidung über die Zulässigkeit eines gemeinsamen Internetportals der privaten Fernsehsender vertagt.

Statt an diesem Mittwoch soll die Entscheidung nun am 8. August verkündet werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage. Die Gründe dafür seien "senatsintern". Das Bundeskartellamt hatte das Vorhaben vor gut einem Jahr verboten. Die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL wollten eine gemeinsame Internet-Plattform schaffen, auf der die Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos, werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein.

Das Bundeskartellamt argumentiert, dass damit das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Auf dem rund vier Milliarden Euro schweren bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent. ARD und ZDF wollen ebenfalls eine gemeinsame Plattform im Internet schaffen.

Unterstützung hatten die Privatsender von der staatlichen Medienaufsicht für den privaten Rundfunk bekommen. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte das Kartellamts-Verbot offen kritisiert: Es spiele lediglich den US-Anbietern Hulu und Google in die Hände. Nach den Plänen von RTL und ProSiebenSat.1 sollte das Portal nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu entstehen. Dort bieten mehrere US-Fernsehsender Filme, Serien und Shows für den Nutzer kostenlos zum Abruf an. (dpa/tc)