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Anbieter weichen dennoch auf Richtfunk aus

Urteil: Telekom darf Gebühren für Konkurrenten nicht erhöhen

26.08.1998
Von md 
Anbieter weichen dennoch auf Richtfunk aus

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, daß die Deutsche Telekom AG die Kabelnutzungsentgelte für ihre Konkurrenten bis zum 1. Januar 1999 nicht erhöhen darf. Der Ex-Monopolist hatte beantragt, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Preise erhöhen zu dürfen. Ende Juli hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zum wiederholten Male entschieden, daß private TK-Anbieter für die Anschlußleitungen an die Deutsche Telekom weiterhin monatlich 20,65 Mark zahlen müssen. Bis zum 30. November dieses Jahres werde das Amt endgültig über die Höhe des Entgelts entscheiden.

Mittelfristig verliert dieser Streitpunkt jedoch an Bedeutung: Der Chef der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Klaus-Dieter Scheurle, teilte zwischenzeitlich mit, seine Behörde erwarte von den großen Anbietern Mannesmann Arcor, Viag und Otelo jeweils zwischen 120 und 150 Anträge für die geplanten 431 Richtfunkbereiche in Deutschland. Die Teilnehmeranschlüsse laufen dann über Richtfunk und nicht mehr über das Festnetz der Deutschen Telekom. Die Lizenzen sollen zwischen Oktober und Februar vergeben werden.

Scheurle erläuterte, die Nachfrage nach bisherigen Richtfunkstrecken laut dem Standard „Digital European Cordless Telecommunications" (DECT) bei einer Frequenz von 1,9 Gigahertz sei eher gering. Die kommenden Richtfunkstrecken mit höheren Frequenzen von 2,5 Gigahertz, 3,5 Gigahertz oder 26 Gigahertz würden jedoch durchaus attraktiv für die Telekommunikationsanbieter sein. Sie müßten dann in den jeweiligen Bereichen Sendeanlagen mit sogenannten Zentralstationen errichten. Die Kunden bekommen zum Telefonieren eigene Empfangsantennen.