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Urteil: SMS-Anbieter zur Kostenangabe verpflichtet

14.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Anbieter von teuren SMS-Diensten müssen künftig die Kosten in jeder Kurznachricht angeben. Das hat das Landgericht Hannover entschieden und damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Newtex GmbH stattgegeben. Einem Bericht des "Handelsblatt" zufolge hatte im konkreten Fall eine Zwölfjährige an einem Flirt-Chat via SMS teilgenommen. Lediglich in der ersten Kontakt-SMS, die sie als so genannte Premium-SMS unaufgefordert erhalten hatte, wurden - nach mehreren Leerzeilen - die Kosten von 1,99 Euro pro Nachricht angegeben. Erst nach der 60. SMS erfolgte laut VZBV der Hinweis, dass die 100-Euro-Schwelle überschritten sei. Die Richter stuften dies als einen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz ein.

Auf Bundesebene ist derzeit ein Gesetz in Vorbereitung, das der Verschuldung jugendlicher Handy-Nutzer durch SMS-Dienste künftig vorbauen soll. Demnach sollen Premium-SMS-Anbieter dazu verpflichtet werden, den Nutzer über Kosten ab einem Euro pro Kurzmitteilung aufzuklären und ihn ab 20 Euro aufgelaufenen Gebühren per SMS zu warnen. (kf)