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Urteil: Restguthaben von Telefonkarten muss erstattet werden

13.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom muss künftig die Restbeträge abgelaufener Telefonkarten an die Besitzer zurückzahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlruhe. Die Richter entsprachen damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in dritter Instanz. Dem Urteil zufolge werden die Verbraucher unangemessen benachteiligt, wenn noch vorhandene Restguthaben ersatzlos verfallen. Die Telekom hatte die Befristung damit begründet, dass diese für die Bekämpfung von Kartenmissbrauch und die Einführung neuer Technologien notwendig sei. Das rechtfertigt nach Ansicht der Richter allenfalls die zeitlich begrenzte Nutzungsdauer, nicht aber den Wertverfall der Karten.

Die Telekom verkauft in Deutschland seit Oktober 1999 Telefonkarten mit befristeter Gültigkeitsdauer. Diese können von den Kunden drei Jahre und drei Monate benutzt werden. Die ersten Karten verfallen demnach Ende 2001.