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Urteil: Online-Broker muss online auch erreichbar sein

21.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Online-Banken müssen stets erreichbar sein. Fällt das System aus, muss das Geldinstitut dem Kunden beispielsweise einen entgangenen Spekulationsgewinn bezahlen. Ein Bankkunde hatte im April vergangenen Jahres bei der Comdirect-Bank Aktien für etwas über 50.000 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn zu erzielen, wollte er die Wertpapiere wenige Stunden später wieder verkaufen, berichtet "Spiegel online". Wegen eines Programmfehlers sei diese Order jedoch zurückgewiesen worden. Der Spekulant habe daraufhin die Verkaufsorder per Telefon aufgegeben. Zu spät, denn inzwischen war der Kurs wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank nun Schadenersatz in Höhe des entgangenen Spekulationsgewinns.

Das Landgericht Itzehoe gab ihm Recht, denn eine Online-Bank sei verpflichtet, Zugangswege über das Internet aufrechtzuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Comdirect wurde zur Zahlung von rund 2500 Euro Schadenersatz verdonnert.