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Urteil: Napster darf vorerst weitermachen

19.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die MP3-Tauschbörse Napster darf den Betrieb vorerst wieder aufnehmen. Das entschied gestern ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien. Damit hoben die Richter das Urteil des US-Bundesgerichts vom 11. Juli 2001 auf, wonach Napster erst wieder ans Netz gehen darf, wenn das Unternehmen 100-prozentig in der Lage ist, die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Liedern über seine Server zu unterbinden (Computerwoche online berichtete). Die Erlaubnis des Berufungsgerichts soll nun gelten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung gefällt hat.

Wie weiter bekannt wurde, wird Napster in Kürze mit einer Test-Version seines neuen kostenpflichtigen Abonnementservices an den Start gehen. Das Unternehmen teilte ausgesuchten Testern in einer E-Mail mit, dass die Techniker mit Hochdruck an der Software arbeiten, um den "höchsten technischen Standard" der endgültigen Version zu garantieren. Über die Kosten des neuen Services für die Kunden wurde nichts bekannt. Napster geht jedoch früheren Meldungen zufolge von einer monatlichen Gebühr zwischen fünf und zehn Dollar aus. Der genaue Preis ist abhängig von der Zahl der heruntergeladenen Songs. Nach Angaben von Napster-CEO Hank Barry soll das neue Modell voraussichtlich Ende des Sommers für alle Kunden verfügbar sein.