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Urteil: Kreditkartenmanipulation verboten

26.06.1998
Von md 
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COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Das Landgericht Frankfurt hat den Vertrieb der Software "Cards", die die Manipulation von Kreditkarten ermöglicht, in einer Hauptsacheverhandlung verboten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Geklagt hatten Eurocard und Eurocheque GmbH. Das Produkt ermöglicht es, Kreditkarten zu verlängern und zu kopieren. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung eingelegt werden.