Landgericht Leipzig

Urteil gegen den Drahtzieher von Kino.to erwartet

13.06.2012
Seit Juni 2011 ist das Filmportal Kino.to stillgelegt. Fast auf den Tag genau ein Jahr danach wartet der Chef und Gründer am Landgericht Leipzig auf sein Urteil.

Ein Jahr nach der Sperrung von Kino.to wird am Donnerstag mit dem Urteil gegen den Gründer und Chef des illegalen Filmportals gerechnet. Der 39-jährige Leipziger hat sich zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt und erklärt, er bedauere sie außerordentlich.

Dieses Geständnis war Bestandteil eines sogenannten Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig vorgeschlagen hatte. Im Gegenzug sicherte sie dem Angeklagten zu, dass seine Strafe zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren und zehn Monaten liegen wird. Sein beträchtliches Millionen-Vermögen, dass er über Werbeeinnahmen auf Kino.to machte, wird "abgeschöpft".

Der gelernte Fußbodenleger hatte über seinen Anwalt erklären lassen, er erkenne an, dass der Betrieb von Kino.to strafbar war. Über das größte deutsche Streamingportal waren 135 000 illegale Kopien von Filmen, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Die Behörden sperrten das Portal im vergangenen Jahr. In Hochzeiten klickten täglich bis zu vier Millionen Nutzer die Links auf Kino.to an. Fünf weitere Mitarbeiter sind bereits verurteilt worden.

Vermutlich wird der Kino.to-Drahtzieher seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen dürfen. Die Wirtschaftsstrafkammer hat erklärt, dass sie dies befürworten würde. Der 39-Jährige sei besonders "haftempfindlich", nachdem er schon seit Juni 2011 in Untersuchungshaft sitzt. Außerdem wertete sie sein vorgelesenes Geständnis als "von Reue getragen". (dpa/tc)