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Günstige Handy-Nummer vorerst für vier Wochen wieder zu erreichen

Urteil: Deutsche Telekom muß First Telecom freischalten

07.08.1998
Von md 
Günstige Handy-Nummer vorerst für vier Wochen wieder zu erreichen

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Das Hamburger Landgericht hat seine einstweilige Verfügung vom 21. Juli dieses Jahres bestätigt, wonach die Deutsche Telekom AG die 0-800-Nummern des Konkurrenten First Telecom freischalten muß. First Telecom bietet über die Nummer Anrufe vom Handy ins Festnetz für tagsüber 33 Pfennig und in der Nebenzeit für 22 Pfennig pro Minute. Das Gericht verlangte darüber hinaus von den Konkurrenten, sich in den nächsten vier Wochen unter Aufsicht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf eine langfristige Zusammenarbeit zu einigen. Die Deutsche Telekom AG hatte das Abschalten mit einer abmachungswidrigen Nutzung der Leitung erklärt: Vertraglicher Nutzer sei Worldcom, nicht die First Telecom. Ausgangsbasis für die Vermietung sei zudem ein Mobilfunkanteil von nur sieben Prozent gewesen. Tatsächlich habe First Telecom die Verbindungen aber zu 100 Prozent für den Mobilfunk genutzt.