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Urteil: Anspruch auf alte Handy-Nummer bei Anbieterwechsel

04.04.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ab Februar 2002 sollen Handy-Kunden beim Wechsel des Netzbetreibers ihre alten Rufnummern behalten können. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage der Unternehmen T-Mobile und Mannesmann-Vodafone gegen eine entsprechende Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation zurück.

Durch die Mitnahme der Rufnummer könne der Verbraucher leichter zu dem Anbieter mit dem günstigsten Tarif wechseln, heißt es in der Urteilsbegründung. Das fördert nach Ansicht der Richter den Wettbewerb und könne somit zu niedrigeren Preisen und besseren Leistungen führen. Die Richter wiesen darauf hin, dass in anderen Ländern eine Übertragung der Mobilfunknummern bereits möglich ist. Dies zeige, dass die von den Netzbetreibern ins Feld geführten technischen Probleme lösbar sind.

Die beiden Kläger könnten nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.