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Urteil: 20-Jähriger bot eigene Niere bei Ebay an

23.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein 20-Jähriger ist im bundesweit ersten Prozess um Organhandel im Internet zu einer Jugendstrafe von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Angeklagte hatte Anfang dieses Jahres eine seiner Nieren beim Online-Auktionshaus Ebay zum Kauf angeboten. Zur geplanten Versteigerung kam es jedoch nicht, da Ebay den Eintrag nach einigen Tagen wieder gelöscht hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Russlanddeutschen vor, gegen das Transplantationsgesetz verstoßen zu haben. Eine Zuwiderhandlung kann nach geltendem Recht mit einer Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. In der Urteilsbegründung des Richters Cai Boesken am Amtsgericht im hessischen Homburg/Efze hieß es: "Organhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern ethisch verwerflich". Zuvor hatte der Anklagte die Tat gestanden. Er habe die Niere für ein Mindestangebot von 100.000 Mark ins Internet

gestellt, um mit dem Geld seiner Familie zu helfen und sich eine Zukunft aufzubauen. Auf der US-Website von Ebay wurde bereits im Jahr 1999 eine menschliche Niere zum Kauf angeboten. Das höchste Gebot lag damals bei mehr als fünf Millionen Dollar, bevor die Auktion gestoppt wurde (Computerwoche online berichtete).