Tue Gutes und rede darüber ...
Daraus folgt, so betont Schulz: Wenn Arbeitgeber den oder einzelnen Beschäftigten "etwas Gutes" tun wollen, dann muss dies so klar und unmissverständlich formuliert sein, dass alle Beteiligten wissen, was "auf sie zukommt".
Er empfiehlt daher Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern, sich ggfs. rechtlich beraten zu lassen, wobei er u. a. dazu auch auf die im VdAA Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e. V. (www.vdaa.de) organisierten Rechtsanwälte/ -innen verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Eckart Schulz, Rechtsanwalt, c/o Rechtsanwälte Schulz Eckert & Partner, Friedrichstr.61, 10117 Berlin, Tel.: 030 3198526-0, E-Mail: schulz@rasep.de, Internet: www.rasep.de