Urheberrechtsgesetz soll nun Fruechte tragen Softwareverband VSI wiederholt Drohungen gegen Raubkopierer

05.11.1993

MUENCHEN (CW) - Die von den Softwareverbaenden Anfang 1993 gebetsmuehlenhaft wiederholten Drohungen gegen Raubkopierer haben bis dato anscheinend ihre Wirkung verfehlt. Jedenfalls warnt der Verband der Software-Industrie Deutschlands (VSI), Muenchen, jetzt Softwarepiraten abermals vor zivil- und strafrechtlichen Schritten.

Laut VSI steht Software-Anbietern seit dem 23. Juni dieses Jahres nun definitiv eine Reihe von Massnahmen zur Verfuegung, um den Programm-Klonern das Handwerk zu legen. So koennten Programmhersteller jetzt Unterlassungserklaerungen, Schadenersatz und die Herausgabe des Handelsgewinns aus Raubkopien fordern. Bei Verstoessen erwartet gewerbliche Softwarepiraten eine maximale Freiheitsstrafe von fuenf Jahren, so gibt der Muenchner Verband zu bedenken.

Nach Angaben von Richardis Zieglmeier, Leiterin der Muenchner VSI- Geschaeftsstelle, muss der Grund fuer die verspaetete Verabschiedung des Gesetzes bei der Bundesregierung gesucht werden. So habe der Gesetzgeber den fuer den 1. Januar 1993 angekuendigten Termin fuer die Verabschiedung auf Mitte Juni dieses Jahres verschoben.

VSI-Meldungen zufolge wurde 1992 deutschlandweit Software im Wert von rund 1,3 Milliarden Mark unrechtmaessig kopiert. Bereits angedrohte Durchsuchungen bei Unternehmen fanden bislang jedoch offensichtlich noch nicht statt. "Bisher wurden noch keine konkreten Massnahmen getroffen", bestaetigt Zieglmeier, doch ist es nach Ansicht der Geschaeftsstellenleiterin lediglich eine Frage der Zeit, bis erste Raubkopierer Federn lassen muessten.

Uebereifrige Freunde des Diskcopy-Befehls, die Programme fuer den privaten Nutzen in kleinerem Umfang vervielfaeltigen, haetten zunaechst aber noch Narrenfreiheit. Langfristig soll jedoch auch den Wohnzimmeranwendern das Handwerk gelegt werden.