Grünbuch und öffentliche Konsultation
Im Grünbuch wurde auf allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Ausnahmen von ausschließlichen Rechten eingegangen. Ferner wurde untersucht, ob bestimmte Ausnahmen, die für die Wissensverbreitung von größter Bedeutung sind, geschaffen werden sollten. Auch die Frage der vertraglichen Vereinbarungen und Lizenzmodelle wurde erörtert. Es wurde untersucht, ob Ausnahmen und Beschränkungen insbesondere im Zusammenhang mit Bibliotheken und Archiven, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Menschen mit Behinderungen im Zeitalter der digitalen Verbreitung weiterentwickelt werden sollten. Angesprochen wurden auch Fragen in Bezug auf verwaiste Werke und Verbraucherfragen, z. B. bezüglich der von Nutzern selbst erstellten Inhalte.
Im Rahmen der Konsultation gingen bei der Kommission 372 Antworten ein. Die Stellungnahmen kamen von: (i) Verlegern (56); (ii) Verwertungsgesellschaften und Lizenzierungsstellen (47); (iii) Universitäten (47); (iv) Bibliotheken, Archiven und Museen (114); (v) Unternehmen und Branchenverbänden (30); (vi) Behindertenverbänden (4); (vii) Mitgliedstaaten (11) und (viii) Sonstigen (63).