IuK-Verband Bitcom befürchtet Abgabenflut

Urheberrecht auch für digitale Vervielfältigungen

25.08.2000
MÜNCHEN (gfh) - Eine zusätzliche Abgabenlast von jährlich einer Milliarde Mark befürchtet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitcom). Ursache ist ein Bericht des Bundesjustizministeriums, das eine Ausdehnung der Urheberrechtsvergütung auf IT-Geräte und Speichermedien empfiehlt.

Das Urheberrecht soll den aktuellen Bedingungen im Internet-Zeitalter angepasst werden. Dazu gehört, dass die Schöpfer von Texten, Bildern, Video- und Tonsequenzen gegen unerlaubtes Kopieren geschützt werden müssten. Das Bundesjustizministerium hat sich jedoch zu der Erkenntnis durchgerungen, dass ein Kopierverbot im Web nicht durchsetzbar wäre. Daher greift es auf bewährte Vergütungsregeln für geistiges Eigentum zurück. Schon jetzt entrichten die Käufer von Speichermedien wie Tonbandkassetten und CDs oder von Kopier- und Faxgeräten einen Obolus an Medienverwertungsgesellschaften wie VG-Wort (für Texte) oder Gema (für Musik), die diese Summe wiederum an die Autoren verteilen. Der jetzige Vorschlag sieht nun vor, auch PC-Komponenten mit Kopierfunktionen wie Festplatten und Aufzeichnungsmedien wie CD-ROMS und DVDs mit einem Betrag zu belegen.

Der Bitcom-Verband sieht darin eine Maßnahme gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die jährliche Zusatzbelastungen betrügen mehr als eine Milliarde Mark. Geräte wie Scanner verteuerten sich um bis zu 30 Prozent. Die Grundlage dieser Berechnung ist unklar. Richtig ist, dass es zu Mehrkosten kommen wird, falls die bislang geltenden Sätze - wie vorgeschlagen - erhöht werden. Die Vergütung der Urheber wurde seit 1985 nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Hinzu kommt, dass nicht nur eine Reihe von neuen Geräten und Speichermedien aufgenommen, sondern erstmals auch die Unternehmen - wenn auch mit günstigeren Sätzen - zur Kasse gebeten werden sollen.

Bitcom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder: "In keinem anderen Land der Welt wird über eine vergleichbare Regelung auch nur nachgedacht." Tatsächlich verzichten in Europa bislang lediglich Großbritannien, Schweden, Irland und Luxemburg auf eine Vergütungsregelung. In Finnland, Griechenland und Österreich gelten sie schon jetzt auch für PCs. Außerdem übersieht der Verband, dass die Regelung der Wirtschaft teure Prozesse erspart, wie sie derzeit etwa die amerikanische Film- und Musikindustrie gegen Raubkopierer im Internet führen muss.