Bitkom hält Abgabe für unberechtigt

Urheberpauschale für PCs

07.02.2003
MÜNCHEN (CW) - Bleibt es bei dem Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), dann werden künftig PCs in Deutschland mit einer Urheberrechtspauschale von zwölf Euro belegt.

Das Amt traf eine vorläufige Entscheidung im Streit zwischen dem Computerhersteller Fujitsu-Siemens und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild/Kunst. Lehnt eine der beiden Seiten den Vorschlag der Schiedsstelle ab, treffen sie sich vor Gericht wieder. Zumindest die Verwertungsgesellschaften sind mit dem Schiedsspruch zufrieden; sie hatten ursprünglich 30 Euro pro Rechner gefordert. Anders die IT-Branche, vertreten durch den Verband Bitkom: "Wir sehen keine Grundlage für eine Abgabe, da der PC kein Kopiergerät im eigentlichen Sinne darstellt", so eine Verbandssprecherin. Das Vervielfältigen sei nur im Zusammenspiel mit Peripheriesystemen möglich, für die aber bereits eine Urheberrechtspauschale erhoben werde. "Wir werden nach Rücksprache mit Bitkom und anderen PC-Herstellern Einspruch gegen den Schiedsspruch einlegen", so eine Sprecherin von Fujitsu-Siemens. Noch liegt die schriftliche Begründung der Schiedsstelle nicht vor, doch die Bitkom-Rechtsexpertin Susanne Schopf geht davon aus, dass neben Desktops auch Notebooks und Server unter die Abgabepflicht fallen. (fn)