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Urheberabgaben für PCs: Bitkom und Verwertungsgesellschaften gehen auf Distanz

04.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Urheberrechtsabgabe auf PCs am vergangenen Freitag gehen der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften (VGs) wieder auf Distanz. Ein für heute anberaumtes Gespräch mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wurde von den Verwertungsgesellschaften abgesagt, da ein Ende des Konflikts zunächst nicht mehr erkennbar sei. Frank Thoms von der VG Wort kündigte statt dessen an, man wolle die geforderten Abgaben nun mit Musterprozessen gerichtlich durchsetzen.

Der IT-Branchenverband Bitkom erklärte in einer Pressemitteilung, man bemühe sich nach wie vor um ein zukunftsorientiertes Vergütungssystem für Urheber. Die Branchenvertreter pochen dabei jedoch auf technische Schutzmechanismen wie die digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Managment - DRM). Die von den Verwertungsgesellschaften geforderten pauschalen Abgaben stellen dagegen laut Vizepräsident Jörg Menno Harms einen Anachronismus dar.

Die hartnäckige Weigerung der Verwertungsgesellschaften, entsprechende Schutzsysteme anzuerkennen, erklärte Harms mit dem noch fehlenden Verständnis für technische Zusammenhänge und Möglichkeiten. Dies dürfe aber nicht zu Lasten von Urhebern, Verbrauchern und Wirtschaft gehen. Zwar lehne der Bitkom Pauschalabgaben nicht gänzlich ab, etwa die Gebühren für analoge Geräte wie Kopierer oder Faxgeräte. In der digitalen Welt müssten sich die Verwertungsgesellschaften jedoch den neuen technischen Möglichkeiten öffnen. Außerdem habe sich der Bitkom in den aktuellen Verhandlungen bereit erklärt, während einer Übergangsfrist zusätzliche pauschale Urheberabgaben auf Drucker, CD-Brenner und ähnliche Geräte zu zahlen. Nach Ablauf der Frist sollten die pauschalen Gebühren aber durch moderne individuelle Vergütungsmodelle abgelöst werden. Laut Bitkom-Vizepräsident Harms wollten sich die

Verwertungsgesellschaften aber in diesem Punkt nicht festlegen und sehen die Übergangsphase vielmehr als Einstieg in pauschale Abgaben. Diese zwei extrem unterschiedlichen Positionen ließen sich nicht unter einen Hut bringen.

Rückendeckung erhalten die IT-Branchenvertreter durch die EU, die in ihrer Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft technischen Lösungen den Vorrang eingeräumt hat. Der Bitkom warnt davor, dass ein deutscher Sonderweg den IT-Standort Deutschland und vor allem Arbeitsplätze im Handel gefährden würde, da er eine Verteuerung der Geräte zur Folge hätte. (mb)