Kritiker: Ungerechtfertigte Doppelbelastung

Urheberabgabe sorgt für Ärger

14.02.2003
MÜNCHEN (fn) - Die geplante Urheberabgabe auf PCs in Höhe von 14 Euro erzürnt nicht nur die IT-Industrie. Auch Firmen halten die Gebühr für ungerechtfertigt, da für Scanner und CD-Brenner bereits eine Vergütungspauschale zu entrichten ist.

Die Reaktion der deutschen IT-Industrie war vorhersehbar: "Der PC ist kein Kopiergerät, mit dem vergütungspflichtige Kopien im Sinne des Urheberrechts hergestellt werden können, er fällt deswegen nicht unter die Vergütungspflicht", rechtfertigt der IT-Branchenverband Bitkom die Ablehnung des Einigungsvorschlags des Deutschen Patent- und Markenamts. Letzteres hatte unlängst in einem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und Fujitsu-Siemens eine Urheberabgabe pro PC von zwölf Euro vorgeschlagen, die dann von allen Herstellern zu zahlen wäre. Mitsamt der Mehrwertsteuer würde sich die Pauschale auf rund 14 Euro verteuern. Die Industrie ist sauer, da die Verwertungsgesellschaft bereits eine Abgabe auf Geräte wie Scanner und CD-Brenner durchgesetzt hat. Da es sich dabei um Kopiergeräte handelt, können die Hersteller gerade noch zustimmen.

Die Richter entscheiden

Nach der Ablehnung des Einigungsvorschlags geht der Fall nun vor die Gerichte. Bleibt es nach dem Gang durch die Instanzen bei der Abgabe, sehen sich die Anbieter gezwungen, die Beträge auf den Preis ihrer Rechner aufzuschlagen. "Im PC-Markt herrscht ein enormer Preiskampf, uns bleibt nichts anderes übrig, als die Mehrbelastung an die Kunden weiterzugeben", bestätigt eine Sprecherin des IT-Konzerns Hewlett-Packard. Die Urheberabgabe in Höhe von zwölf Euro würde nach Angaben des Bitkom Hersteller und Händler mit 70 Millionen Euro pro Jahr belasten.

Auch die Anwender sind wenig begeistert und stellen sich auf höhere Preise für PCs ein. Axel Meier, Projektleiter bei Debeka Krankenversicherungsverein AG in Koblenz, rechnet fest damit, dass die Abgabe auf den Verkaufspreis umgelegt wird. "Vielleicht gibt es einen Rabatt für Großabnehmer", hofft Meier. Zwar wäre es prinzipiell möglich, der Urheberpauschale zu entgehen, indem Firmen PCs im Ausland oder über das Internet einkauften, doch müsste in diesem Fall der lokale Support gewährleistet sein, betont der IT-Spezialist. Der Möbelanbieter Ikea Deutschland aus Hofheim-Wallau schließt sich der Argumentation des Verbandes Bitkom an, plant aber ebenfalls nicht, PCs im Ausland einzukaufen. BMW wäre nicht direkt betroffen, da es seine Rechner mietet, doch "die Leasinggesellschaften werden vermutlich die Urheberabgabe auf die Mietgebühren umlegen", vermutet eine Firmensprecherin.

Die VG Wort wehrt sich gegen die Vorwürfe der Industrie und der Anwenderfirmen. "Wie jemand angesichts von Napster noch behaupten kann, der PC sei kein Vervielfältigungsgerät, verstehe ich nicht", erwidert Frank Thoms, stellvertretender Geschäftsführer der VG Wort in München.