Erste Hacker-Urteile

Urheber des Kournikova-Virus vor Gericht

21.09.2001
MÜNCHEN (IDG) - 240 Stunden Gemeinschaftsdienst soll der 20-jährige Jan de Wit, Urheber des im Februar in Umlauf gesetzten Computervirus "Anna Kournikova", leisten. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag vor einem Gericht im niederländischen Leeuwarden. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil wird am 27. September erwartet.

Der Angeklagte Jan de Wit, dem zur Last gelegt wird, "absichtlich und widerrechtlich" Informationen verbreitet zu haben, die "durch selbständige Vermehrung in einer automatisierten Anlage Schaden verursachen sollten", hatte Anfang dieses Jahres unter dem Pseudonym "OnTheFly" einen als Bild der russischen Tennisspielerin Anna Kournikova getarnten Virus in Umlauf gebracht und innerhalb weniger Stunden Tausende von Rechnern infiziert. Bereits wenige Tage nach der Epidemie hatte sich der Hacker den Behörden gestellt und angegeben, er habe mit dem von ihm kreierten Erreger keinen Schaden anrichten wollen. Dass de Wit den Virus nicht absichtlich verbreiten wollte, ließ der Ankläger nicht gelten. Zudem, so der Staatsanwalt, dürfe ein derartiges Verhalten in der heute vom Internet abhängigen Welt nicht geduldet werden. Nach Darstellung des Verteidigers, der auf Freispruch seines Mandanten plädiert, sei - wenn überhaupt - nur geringer Schaden entstanden. Die Straftat, die dem Virusenthusiasten zur Last gelegt wird, hätte nach niederländischem Recht mit bis zu vier Jahren Freiheitsentzug sowie einer hohen Geldstrafe belegt werden können. Zur Milde durchgerungen haben soll sich die Anklage nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass keinerlei Schadenersatzforderungen eingegangen sind. Eine Mitteilung des FBI, nach der 55 Opfer des Kournikova-Wurms einen Schaden in Höhe von insgesamt rund 166800 Dollar gemeldet hatten, soll der Staatsanwalt US-Presseberichten zufolge als "zu unspezifisch" bezeichnet haben. Neben der Gemeinschaftsarbeit fordert dieser, sowohl den konfiszierten PC des Angeklagten als auch eine CD-ROM mit Virusmaterial weiterhin einzubehalten.

Bei dem "Anna-Kournikova"-Virus handelt es sich um eine Art Präzedenzfall: Mit Hacker Jan de Wit wird zum ersten Mal in der niederländischen Geschichte einem Virusentwickler der Prozess gemacht.

Weniger glimpflich kam der kanadische Hacker "Mafiaboy" davon: Der mittlerweile 17-jährige Teenager, dem zahlreiche, im Februar 2000 unternommene Cyber-Angriffe auf namhafte Unternehmen wie Yahoo, Amazon.com, Ebay und CNN zur Last gelegt wurden, hat acht Monate Haft in einer Jugendvollzugsanstalt abzusitzen. Bei den Attacken wurden die Websites der Betroffenen durch Denial-of-Service-Angriffe (DoS) für mehrere Stunden außer Betrieb gesetzt. Den entstandenen Schaden bezifferte das Gericht auf rund 1,7 Milliarden Dollar. Richter Gilles Ouellet erklärte in seinem Urteil, der Angeklagte habe ein hohes Maß an Vorbereitung und Vorsatz an den Tag gelegt und in krimineller Absicht gehandelt. In solchen Fällen sieht die kanadische Rechtsprechung für Jugendliche eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vor, während einem erwachsenen Hacker bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe blühen könnten. Nach Ablauf der acht Monate im Jugendgefängnis soll Mafiaboy ein Jahr unter Bewährung stehen.