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Update: EU-Richtlinie zu Software-Patenten vor dem Aus

05.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach einem erbittertem Streit zwischen Befürwortern und Gegnern steht das geplante EU-Gesetz für Patente auf Computer-Software vor dem Aus. Einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament (siehe "EU-Parlament entscheidet morgen über Softwarepatente") waren die Gräben zwischen den Positionen am Dienstag in Straßburg so tief, dass eine Einigung unwahrscheinlich schien. Mehrere Fraktionen reichten Anträge zur Rückverweisung der umstrittenen Richtlinie an die Europäische Kommission ein. Auch führende Experten der konservativen EVP und der Sozialdemokraten sprachen sich am Dienstag für diese Möglichkeit aus.

Im Falle einer "falschen" Entscheidung befürchten sowohl Gegner als auch Befürworter erhebliche Nachteile für innovative Unternehmen, die Vernichtung von Arbeitsplätzen und eine Schwächung Europas im internationalen Wettbewerb.

Dabei sind sich die gegnerischen Parteien in einem Punkt zumindest scheinbar einig: Eine Patentierbarkeit von Software soll es auch in Zukunft nicht geben. Die geplante Gesetzesgrundlage wird zwar salopp als Richtlinie zu Softwarepatenten bezeichnet, bezieht sich jedoch auf die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen". Diese sperrige Formulierung soll herausstellen, dass nicht generell jede Software wie zum Beispiel die Textverarbeitung Word oder ein Grafikprogramm geschützt werden soll. Dagegen sollen solche Programm-Teile patentierbar sein, die Maschinen, also Hardware antreiben, wie etwa das Antiblockiersystem ABS in modernen Autos.

"Wir haben gar nichts gegen die Patentierbarkeit solcher Erfindungen", sagt Philipp Mützel von dem gemeinnützigen Verband EMICITA (European Media, Communication and Information Technology Association). Die aktuelle Fassung der Richtlinie gehe jedoch weit darüber hinaus und würde künftig auch Patente auf reine Software zulassen. Dadurch befürchten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nicht kalkulierbare Rechtsunsicherheiten. Kein Programmierer könnte dann mehr davor sicher sein, bei seiner Arbeit möglicherweise ein auch noch so triviales Patent zu verletzen, so die Befürchtungen.

"Wir haben allein im vergangenen Jahr mindestens 70.000 Euro für Patentanwälte ausgegeben", sagte Ralf Lethmate von dem Münsteraner Unternehmen Soft Imaging Systems. Hinzu komme die Unsicherheit, ständig gegen Patente zu verstoßen, deren Existenz noch gar nicht bekannt ist. Auch der Internet-Buchladen buch.de befürchtet erhebliche Nachteile im Wettbewerb. Die geplante Richtlinie gefährde die freie Marktwirtschaft und die Innovationsfähigkeit der Industrie, schrieb der Vorstandsvorsitzende Albert Hirsch in einem offenen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Bislang wird Software in Europa durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. In Europa ist es also möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Auch nach der "Erfindung" der Textverarbeitung Word von Microsoft dürfen zum Beispiel andere Softwarehersteller entsprechende Programme zur Textverarbeitung am Computer entwickeln, ohne Lizenzgebühren zu zahlen.

Die Verfechter der aktuellen Fassung der Richtlinie erhoffen sich dagegen einen besseren Schutz ihrer technischen Erfindungen im internationalen Wettbewerb. Da in Ländern wie den USA oder in Asien weiter gefasste Patentrechte existieren, befürchten sie die Gefahr eines potenziellen Ausverkaufs der europäischen Innovationskraft. Gerade im Wettbewerb zwischen den USA und Europa seien Schutzrechte von elementarer Bedeutung, so Michael Ziesemer, Vorstandsmitglied des Mess- und Automatisierungstechnik-Herstellers Endress + Hauser. "Wir brauchen die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, um unsere hohen Entwicklungskosten in Innovationen zu schützen - auch gegenüber der asiatischen Konkurrenz."

Dabei soll es in Europa auch nach Auffassung der Befürworter keine Verhältnisse nach amerikanischem Vorbild geben. "Niemand will amerikanische Verhältnisse im Patentrecht", sagte Christoph Mohn, Chef des Internetportal-Betreibers Lycos Europe. Dort zum Beispiel sind Erfindungen wie der virtuelle Warenkorb beim Einkaufen im Internet, das Herunterladen von MP3-Musikstücken oder das Kaufen von Waren mit einem Mausklick bereits patentiert. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von amerikanischen Unternehmen wie etwa die Softwarefirma SCO, die lediglich eine starke Anwaltskanzlei unterhalten. Das Geschäftsmodell besteht bei ihnen aus dem Eintreiben von Lizenzgebühren für von ihnen patentierte oder vermeintlich patentierte Programm-Codes. (dpa/tc)