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UPDATE: Einstweilige Verfügung gegen Napster

07.03.2001
Richterin Marilyn Patel dreht Napster den Hahn zu: Die Plattenindustrie soll Listen unerwünschter MP3-Dateien liefern, diese muss die Tauschbörse dann binnen drei Tagen aus ihrem Angebot entfernen.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Richterin Marilyn Patel hat heute ihre eigentlich schon für vergangenen Freitag erwartete Verfügung gegen die MP3-Tauschbörse Napster erlassen. Darin verdonnerte sie die inzwischen von Bertelsmann beim Umbau in einen Abonnement-Service unterstützte Company dazu, binnen 72 Stunden die Verteilung kopiergeschützter Songs über ihre Server zu unterbinden.

Was die Umsetzung der scheinbar drakonischen Order angeht, ist Napster allerdings recht glimpflich davongekommen. Die Musikindustrie soll nämlich detaillierte Informationen (Datei-, Song- und Künstlername) zu jedem Titel liefern, den Napster blockieren soll. Die 72-Stunden-Frist beginnt, sobald diese Liste vorliegt. Dass dies allerlei technische Schwierigkeiten und auch Hintertürchen mit sich bringt, ist schon jetzt absehbar. Ebenso absehbar ist aber auch, dass Napster über kurz oder lang den Reiz des Verbotenen und seine Angebotsvielfalt verliert und dann - auch wegen der rechtlich zurzeit noch nicht belangten Peer-to-Peer-Konkurrenz - möglicherweise in der Bedeutungslosigkeit versinkt.

Daher äußerte sich Hillary Rosen, Sprecherin der RIAA (Recording Industry Association of America), in einer ersten Stellungnahme zufrieden mit dem Spruch der Richterin. "Wir freuen uns, dass das Gericht so schnell und in unserem Sinne entschieden hat", so Rosen. Die Industrie werde die geforderten Informationen schnellstmöglich bereitstellen und freue sich schon darauf, dem Napster-Unwesen ein Ende zu machen.

Inzwischen liegt auch ein kurzes Statement von Hank Barry vor. Der Napster-CEO (Chief Executive Officer) erklärt darin, das Gericht habe zumindest den Vorwurf der Industrie abgelehnt, Napster sei bereits vom Prinzip her illegal. Natürlich werde Napster die verhängten Auflagen erfüllen. Gleichzeitig werde die Company ihren Fall weiter juristisch vorantreiben und sich um eine Vermittlungslösung bemühen. Ziel sei weiterhin eine Einigung mit den Labels und die Überführung von Napster in einen Bezahl-Service, der Künstler, Autoren und andere Rechteinhaber gebührend entschädige.